Innenhof mit Brunnen, Huthmacher Straße 24

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei  und höchstens neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann zudem aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Beim Bauverein besteht der Aufsichtsrat aus 9 Personen, die ihren Pflichten in zwei Ausschüssen (dem Bau- und dem Prüfungsausschuss) nachkommen. Aufsichtsratsmitglieder sind

Manfred Ruhs

Vorsitzender

Thomas Klingenberger

stellvertretender Vorsitzender

Hans-Joachim Schulz

Schriftführer

Yvonne Bertelmann

stellvertretende Schriftführerin

Michael Griebel

 

Achim Heinemann

 

Stefan Kaiser

 

Dr. Markus Marszolek

 

Armin Ningelgen

 

 
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen und kann vom Vorstand jederzeit Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Insbesondere hat er den Jahresabschluss und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.

Vorstand und Aufsichtsrat beschließen auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstandes nach gemeinsamer Beratung etwa über wesentliche Grundsätze der Genossenschaftsausrichtung, wie z.B. über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogrammes, aber auch über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes.

 

Die Mitgliederversammlung schließlich beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten wie etwa die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinnes, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates und die Wahl des Aufsichtsrates.

Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechsten Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden, beim Bauverein geschieht dies in der Regel Mitte Juni. Der Vorstand legt auf dieser ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) vor und der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.