Winterdienst

Winterdienst

Bei Schnee und Eis muss zwischen 7 und 22 Uhr geräumt und gestreut werden

Geregelt ist die Räum- und Streupflicht im Paragraphen 11 der „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main“. Darin sind zwei Punkte grundsätzlich festgelegt: Erstens: Der Winterdienst auf den Straßen, Brücken und Zugängen zu den unterirdischen Anlagen wird von der Stadtreinigung (FES) durchgeführt. Diese räumt und streut die wichtigsten Fahrbahnen und öffentlichen Plätze mach einem ausgearbeiteten Streuplan. Zweitens: Die Räumung der Gehwege ist Aufgabe der Grundstückseigentümer. In unserem Fall des Bauvereins.

Der wiederum kann die Zuständigkeit delegieren und tat dies auch. Im Auftrag des Bauvereins sorgt seit November 2012 der Garten- und Landschaftsbauer Immo Herbst dafür, dass nicht nur (1) die öffentlichen Gehwege, zu denen auch die Zufahrten zu den Tiefgaragen und den Parkdecks gehören, sondern auch (2) alle nicht öffentlichen Wege, wie die Zugänge zum Haus, zum Keller, den Mülltonnenplätzen oder auch zur Waschküche frei von Schnee und Eis sind.

Die beauftragte Firma gewährt für den Beauftragungszeitraum selbstverständlich die Haftungsübernahme und garantiert die notwendige Deckung über Versicherungsverträge.

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