Richtiges Heizen und Lüften

Wer richtig lüftet und heizt erspart sich viel Ärger und vor allem Heizkosten.

Heizen ist teuer. Mit jedem Grad, dass wir uns im kuscheligen Wohnzimmer, im Bad oder Schlafzimmer mehr gönnen, steigen die Heizkosten. Da kommt bei den Heizkosten schnell eine Stange Geld zusammen. Wenn dazu die Wohnung auch noch falsch gelüftet wird, kann die Heizkostenrechnung noch weiter steigen. Andererseits wäre es absolut falsch, aus Gründen der Sparsamkeit im Winter die Heizung ganz abzustellen, wenn man morgens zur Arbeit geht. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Beibehalten einer abgesenkten, aber konstanten Durchschnittstemperatur. Fachleute nennen für den Wohnbereich und die Küche 20 Grad als ideale Temperatur, im Bad darf es ein Grad wärmer sein. Im Schlafzimmer reichen tagsüber 18, nachts sollte das Thermometer zwischen 14 und 16 Grad zeigen.

Durch eine sinnvolle Nutzung des Heizprogramms können sich viele unserer Mieter in Wohnungen mit Etagenheizungen einiges sparen. Denn eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart bis zu fünf Prozent Energie. Wir empfehlen, die gewünschte Raumtemperatur über die drei Temperaturniveaus auf dem Regler auf das persönliche Temperaturempfinden und das Heizprogramm anschließend auf den persönlichen Lebensstil einzustellen. Die drei Temperaturniveaus „Heizen“ (symbolisiert durch eine Sonne, „Sparen“ (die Mondsichel) und „Frost“ (Schneekristall) stehen auch für komfortables Wohnen, für die Nachtabsenkung und für Abwesenheit/Urlaub. Die Raumtemperatur im Führungsraum, der in aller Regel das Wohnzimmer ist, wirkt dabei als Führungsgröße für die Heizung. In diesem Raum sollte das Führungsthermostat an den Heizkörpern ganz offen sein. Die Temperatur wird am Raumthermostat eingestellt. Die gewünschte Gradzahl in den Nebenräumen kann dann mit den Thermostatventilen an den Heizkörpern geregelt werden.

Doch ebenso wichtig wie das richtige Heizen ist das richtige Lüften. Gerade in der Zeit zwischen Oktober und April mehren sich die Klagen von Mietern über feuchte Wände oder gar Schimmelbildung in der Wohnung. Die Ursache ist im Regelfall eine zu hohe Luftfeuchtigkeit bei zu niedriger Temperatur. Um Heizkosten zu sparen ist man häufig versucht, die Raumtemperatur zu reduzieren und nicht oder nur selten die Fenster zu öffnen – also zu lüften. Aber: Wärmere und damit feuchtere Luft muss raus, dafür kältere und trockenere rein. Die heutigen modernen Fenster sind dicht und haben anders als ihre Vorgänger keine Fugen und Spalten für den Luftaustausch. Diese Aufgabe muss der Mieter jetzt selbst in die Hand nehmen. Dafür sollte quer durch die Wohnung gelüftet werden, zumindest zwei gegenüberliegende Fenster sollten über kurze Zeit, etwa fünf bis zehn Minuten, „sperrangelweit“ geöffnet werden. Am besten wäre es, dieses Stoßlüften alle zwei Stunden zu wiederholen. Aber mindestens zweimal am Tag brauchen unsere Wohnungen eine Frischzellenkur. Fensterkippen, kurzes Öffnen der Fenster in Kippstellung, führt nicht zum notwendigen Luftaustausch – und bleibt das Fenster über Stunden gekippt, verursacht der schmale Fensterspalt gerade im Winter unnötigen Energieverlust. Zudem kühlt die Wand rund um das Fenster besonders stark aus. Die Feuchtigkeit schlägt sich dann dort nieder und kann unmittelbar zu Schimmelbefall führen. Denn wenn sich Feuchtigkeit an den Wänden niederschlägt und dies zu Schimmelbildung führt und dies auf mangelndes Lüften zurückzuführen ist, hat der Mieter nach gängiger Rechtsprechung keinen Anspruch auf Mietminderung. Im Gegenteil: Er könnte für die Kosten zur Beseitigung der Schimmelbildung herangezogen werden. Falsch ist es auch, vom Wohnzimmer, der Küche oder gar vom Bad das Schlafzimmer mitzuheizen. Das führt dazu, dass warme und damit feuchte Luft ins nicht geheizte Schlafzimmer kommt und sich dort an den kalten Wänden als Feuchtigkeit niederschlägt. Wichtig ist auch, dass zwischen Wohn- und Schlafzimmerschränken und der Gebäudeaußenwand immer zehn Zentimeter Abstand bleiben, damit die Raumluft auch hinter den Schränken zirkulieren kann.

Auch bei längerer Abwesenheit des Mieters in der kalten Jahreszeit sollte eine Person des Vertrauens die Wohnung gelegentlich lüften. Die Heizthermostate auf die Frostschutzstellung mit der Schneeflocke zurückzudrehen bietet letztlich keine ausreichende Sicherheit gegen einfrierende Leitungen und auch Schimmelbildung. Wünschenswert wäre es, ein paar Grad zuzugeben. Die Frostschutzstellung bedeutet eine Raumtemperatur von rund 5 Grad. Da Feuchtigkeit an Außenwänden aber bereits bei Temperaturen unter 13 Grad kondensieren und dies zu Schimmelbildung führen kann, sollte dies bei der Stellung des Thermostaten berücksichtigt werden.

Sollte es zum Schimmelbefall kommen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu verständigen, damit der Schaden begrenzt werden kann.

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