Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder warten, damit sie beim Notfall funktionieren

Bei einem Brand kommen die meisten Menschen nicht in den Flammen um, sondern ersticken an einer Rauchgasvergiftung. Ein gut gewarteter und funktionierender Rauchwarnmelder kann deshalb Leben retten.

Der Bauverein hat gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 13, Abs. 5 in den Wohnungen seiner Mieter die erforderlichen Rauchwarnmelder (RWM) einbauen lassen. Die RWM sind mit einer 10 Jahres-Lithium-Batterie ausgestattet und werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist ausgetauscht. Um die 10jährige Funktion zu gewährleisten, muss jedoch eine jährliche Wartung durchgeführt werden.

Der Bauverein hat sich entsprechend den Rechtsvorschriften in Hessen entschlossen, die Wartung der Geräte an die Mieter zu übertragen. Das bringt für jeden Mieter zumindest zwei  Vorteile: So braucht der Mieter nicht jährlich einen Tag zu Hause zu bleiben, um den Servicetechniker in die Wohnung zu lassen, und die Wartungskosten werden nicht auf die Betriebskostenumlage aufgeschlagen. Dies verlangt aber auch vom Mieter, die Wartung in Eigenverantwortung wirklich jährlich durchzuführen.

Diese Wartung ist nachweispflichtig. Hierzu wurde den Mietern nach Einbau der Rauchwarnmelder 2014 ein Übergabe- und Wartungsblatt übergeben. Auf diesem stehen eine Kurzanleitung der Wartungsdurchführung* sowie eine Tabelle, in der der Mieter jährlich das Datum der durchgeführten Wartung eintragen muss und mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Wartungsnachweis ist sorgfältig zu führen und mindestens 11 Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen ist dieses Blatt dem Vermieter vorzulegen und im Falle eines Brandes kann der Versicherer Einblick in den Wartungsnachweis verlangen.

Nachdem besonders ältere Mieter Bedenken äußerten, dass sie sich nicht in der Lage sehen, Funktionsprüfung und Wartung der neuen Rauchmelder zu übernehmen, wurde ein Ausweg gefunden. Der Schornsteinfeger bietet im Rahmen seiner Abgasmessungen – zu denen er ohnehin einmal im Jahr in die Wohnung muss – die Wartung mit an. Die Kosten betragen pro Rauchwarnmelder 3,90 € brutto. Bei gesonderter Anfahrt wird eine zusätzliche Gebühr von 8,50 € fällig. Bei Interesse muss der Mieter direkt mit dem Schornsteinfeger Markus Kristen einen Vertrag abschließen (Tel.: 06441 95230-60).

 

*Der Rauchmelder ist über das drei-sekündige Drücken der Testtaste auszulösen und die Raucheinzugsöffnungen sind von Staub und Schmutz durch Absaugen zu befreien. Die Melder dürfen keinesfalls ausgeblasen werden!

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